Unterrichtung der Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland
(Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Berlin, den 26. April 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersende ich Ihnen den am 24. April 2013 von der Bundesregierung beschlossenen Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland. *

Die Berichterstattung erfolgt aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 2007 (Drucksache BT 16/4145) und des Beschlusses des Bundesrates vom 9. März 2007 (Drucksache BR 92/07).

Der Bericht wird gleichzeitig dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
Staatsminister bei der Bundeskanzlerin