Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg

Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. September 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.