Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Arbeitsgruppe der Kommission "Kontaminanten in Lebensmitteln", Bereich "Dioxine und PCBs")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Bereich (Expertenkomitee) "Dioxine und PCBs", der Arbeitsgruppe der Kommission "Kontaminanten in Lebensmitteln" ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium einen/eine Vertreter/in zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.