Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 5. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/9459 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer - Drucksache 016/9276 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 04.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 241/08 (PDF)