Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung
(Neufassung)

C(2013) 2849 final
siehe Drucksache 389/12(B) HTML PDF

Brüssel, den 14.5.2013
C(2013) 2849 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrats
Leipziger Straße 3 - 4
D- 10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung)(COM (2012) 360 final) und bittet, die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Sie begrüßt die generelle Unterstützung des Bundesrats für den Vorschlag.

Die Kommission nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Definition der angemessenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Versicherungsvermittler sowie die Einführung zusätzlicher Anforderungen für den Verkauf von Versicherungsanlageprodukten befürwortet.

Ferner nimmt die Kommission die Unterstützung des Bundesrats für eine transparentere Offenlegungspflicht der Versicherungsvermittler über Vergütungen gegenüber den Verbrauchern zur Kenntnis. Gleichzeitig versteht die Kommission die Bedenken des Bundesrats, dass der Vergleich der Vertriebsvergütungen allein bei der Suche nach dem besten und günstigsten Produkt nicht ausreicht, und begrüßt die konkreten Anregungen dazu.

Sie ist allerdings der Ansicht, dass sich die Notwendigkeit eines Provisionsverbots unter bestimmten Umständen rechtfertigen lässt. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es im Versicherungsbereich zu zahlreichen Fehlverkäufen gekommen ist. Kleinanleger haben mit Versicherungsprodukten, die Anlagerisiken bargen, Geld verloren, da diese Produkte nicht genügend transparent waren und von den Verbrauchern nicht richtig verstanden wurden. Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen der Anleger deutlich abgenommen: Eine aktuelle Meinungsumfrage bei den Verbrauchern in der EU ergab, dass diese der Finanzbranche weniger Vertrauen schenken als allen anderen Wirtschaftszweigen.

Die Kommission hat Verständnis für die Bedenken des Bundesrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Verwaltungssanktionen, die wegen Verstoßes gegen diese Richtlinie verhängt werden. Dem Vorschlag zufolge sollten die zuständigen Behörden allerdings die Sanktionen im Fall natürlicher Personen, wenn die Veröffentlichung personenbezogener Daten gemäß einer Einzelfallbewertung unverhältnismäßig wäre, auf anonymer Basis in einer Art und Weise bekannt machen, die ihrem innerstaatlichen Recht entspricht. Was das Höchstmaß der Geldbuße anbetrifft, weist die Kommission darauf hin, dass bei anderen Vorschlägen für Finanzvorschriften ein ähnliches Konzept verwandt wurde.

Der Vorschlag der Kommission wurde den Gesetzgebungsorganen der EU, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament, zugeleitet. Die Verhandlungen haben bereits begonnen und an dem Text werden im Laufe der Erörterungen sicher noch Änderungen vorgenommen werden.

Die Kommission hoffi, dass diese Erläuterungen zu einer Klärung der vom Bundesrat angesprochenen Punkte beitragen, und freut sich auf die Weiterführung des politischen Dialogs.

Mit vorzüglicher Hochachtung