Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 23. Mai 2017 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 eine Entschließung zum Tierwohl und der zügigen Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung gefasst (Drs. 779/16 (PDF) ). In dieser Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die im Abschlussbericht des Kompetenzkreises Tierwohl und im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" dargestellten Vorschläge und Empfehlungen zeitnah rechtsverbindlich umzusetzen. Hierdurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt und die Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in der Gesellschaft gesteigert werden.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Es ist unumstritten, dass die Zukunft der Nutztierhaltung für die deutsche Landwirtschaft von herausragender Bedeutung ist. Gleichzeitig haben sich die gesellschaftlichen Erwartungen an die Tierhaltung verändert, die Menschen erwarten eine besondere Beachtung des Tierschutzes in der Landwirtschaft. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist der Auffassung, dass das Tierwohl in der Nutztierhaltung weiter verbessert werden muss.

Aus diesem Grund hat Bundesminister Schmidt bereits im September 2014 die Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" gestartet. Ziel der Initiative ist es, den gesellschaftlichen Dialog mit zu gestalten und dazu beizutragen, dass die Nutztierhaltung nachhaltig und zukunftsfähig sowie gesellschaftlich akzeptiert ist. Die Ergebnisse dieses Dialogs hat Bundesminister Schmidt in seinem Grünbuch "Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Räume" im Dezember 2016 veröffentlicht.

Dort ist unter anderem herausgearbeitet worden, dass Deutschland eine Strategie für seine Nutztierhaltung braucht.

Zu diesem Zweck wurde eine Stabsstelle "Nutztierhaltungsstrategie" im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet. In die Überlegungen zur Entwicklung dieser Strategie werden auch die Empfehlungen des "Kompetenzkreises Tierwohl" und die Erkenntnisse aus dem "Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats" mit einbezogen werden. Tierwohl hat dabei eine hohe Priorität, darüber hinaus werden auch verschiedene andere Aspekte berücksichtigt werden. Grundlage muss eine nachhaltige Tierhaltung sein, die sowohl Aspekten des Tierwohls und der Umwelt, aber auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt.

Für eine langfristige Orientierung in der Nutztierhaltung in Deutschland bedarf es der Festsetzung von Rahmenbedingungen, die angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierhaltung für die Menschen im ländlichen Raum in der Breite umsetzbar und praktikabel sein müssen. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Nutztierhaltung in Länder verlagert, in denen die Bedingungen für die Tiere deutlich schlechter sind. Aus diesem Grund setzt das BMEL zunächst nicht auf gesetzliche Regelungen, sondern vorrangig auf Maßnahmen und Vereinbarungen der Wirtschaftsbeteiligten. So kann eine wirtschaftlich tragfähige Verbesserung des Tierschutzes in der Breite erreicht werden.

Bundesminister Schmidt hat am 9. Juli 2015 mit dem Verband Deutscher Putenerzeuger, dem Bundesverband Deutsches Ei und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die "Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen" abgeschlossen. Vereinbart wurde dabei u.a., dass seit dem 1. August 2016 in Brütereien bei Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Seit dem 1. Januar 2017 wird in Legehennenhaltungen in Deutschland regelmäßig auf die Einstallung schnabelgekürzter Hennen verzichtet. Der Erfolg der gemeinsamen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft zeigt, dass das Prinzip freiwilliger Vereinbarungen funktioniert. Das BMEL ist für ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes dann offen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass einige Empfehlungen des Kompetenzkreises Tierwohl bereits in die Arbeiten des BMEL eingeflossen sind. Dazu gehören z.B.

Siehe Drucksache 779/16(B) HTML PDF