Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU

C(2017) 8459 final Europäische Kommission

Brüssel, 19.12.2017 C(2017) 8459 final

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister Michael MÜLLER
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps {COM (2017) 262 final).

Der Vorschlag folgt auf die Zusage von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2016, ein Europäisches Solidaritätskorps zu schaffen, das es jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren ermöglichen soll, an einer ganzen Reihe solidarischer Tätigkeiten in der gesamten Union teilzunehmen. Das Europäische Solidaritätskorps wird jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in lokale Gemeinschaften einzubringen und gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Gleichzeitig können so die Fertigkeiten und Kompetenzen verbessert werden, die junge Menschen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu Beginn ihres Arbeitslebens benötigen.

Das Europäische Solidaritätskorps erfreut sich regen Interesses - mehr als 42 000 junge Menschen haben sich bereits registriert.

Aufbauend auf 20 Jahren Erfahrung mit dem Europäischen Freiwilligendienst möchte die Kommission durch das Europäische Solidaritätskorps einen inklusiven Rahmen für solidarische Tätigkeiten in Europa schaffen und so die Werte, auf denen Europa beruht, hervorheben. Die Kommission begrüßt die Bestätigung des Bundesrates, dass Solidarität einen zentralen gemeinsamen Wert der Europäischen Union darstellt.

Gemäß dem Vorschlag wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von hochqualitativen Einsatzmöglichkeiten und anderen Möglichkeiten gerichtet, die sich im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps bieten. Dabei kann es sich um Fortbildungsangebote, sprachliche Unterstützung, Hilfe bei Versicherungsfragen, Unterstützung der Teilnehmer bei administrativen Verfahren und nach Abschluss der Einsätze sowie die Validierung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen handeln, die während des Einsatzes beim Europäischen Solidaritätskorps erworben wurden.

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die Organisationen, die sich am Europäischen Solidaritätskorps beteiligen wollen, ein Qualitätssiegel erhalten sollten und nachweisen müssen, dass die geplanten Aktivitäten der Freiwilligentätigkeit und Praktika kein Ersatz für Arbeitsplätze sind.

Die Kommission möchte dem Bundesrat außerdem versichern, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von "Erasmus + " rein technischer Natur sind und dass die Haushaltsänderungen keine Nachteile für die einzelnen Sektoren des Programms Erasmus+ nach sich ziehen. Ganz im Gegenteil: die vorgeschlagene Mittelübertragung an das Europäische Solidaritätskorps, zusammen mit der Zuweisung neuer Mittel aus den freien Reserven des Haushaltsplans der Europäischen Union, wird die Zahl der derzeit im Rahmen von Erasmus+ angebotenen Möglichkeiten für Freiwilligenarbeit erhöhen. Die vorgeschlagenen Umschichtungen zugunsten des Europäischen Solidaritätskorps werden keine Auswirkungen auf die anderen Jugendaktionen (Jugendbegegnungen, Mobilität von Fachkräften der Jugendarbeit, strategische Partnerschaften im Bereich Jugend) oder auf andere Maßnahmen im Rahmen des Programms Erasmus+ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, "Jean Monnet" und Sport haben.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen kleinen Teil der Verwaltungsgebühr für die Nationalen Agenturen (5,9 Mio. EUR), der aus der Haushaltslinie für die allgemeine und berufliche Bildung finanziert wird, von Erasmus+ auf das Europäische Solidaritätskorps umzuschichten. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Anteil der Verwaltungskosten, den die Nationalen Agenturen im Zeitraum 2018-2020 zur Verwaltung der Freiwilligenaktionen verwenden werden, die von Erasmus+ auf das Europäische Solidaritätskorps übergehen.

Wegen der Umschichtung der Freiwilligentätigkeiten und der entsprechenden Mittel aus dem Programm Erasmus+ auf das Europäische Solidaritätskorps ändert sich der Anteil der Mittel für jeden Bereich des Programms Erasmus+. Dies ist die - rein mathematische - Folge der neuen relativen Gewichtung jedes der Bereiche innerhalb der allgemeinen Finanzausstattung des Programms. Die ursprünglich geplanten Tätigkeiten für jeden Bereich des Programms werden absolut nicht berührt.

Die Kommission hat die Rückmeldungen zum Erasmus+- Masterdarlehen zur Kenntnis genommen. Während die ersten Empfänger der Erasmus+-Masterdarlehen positiv über ihre Lernerfahrung und Beschäftigungsaussichten berichten, gleicht die Kommission die Haushaltsziele im Einklang mit der begrenzten Inanspruchnahme durch Finanzintermediäre aus.

Die Kommission nimmt die Forderung des Bundesrates nach einer Erleichterung der Teilnahme von Schulen am Programm Erasmus+ zur Kenntnis und möchte betonen, dass sie im Jahr 2018 eine neue Art der strategischen Partnerschaft, die "Schulaustausch-Partnerschaft", einführen wird, bei der der Schwerpunkt auf der Mobilität von Schülern liegt. Dazu gehört auch ein einfacheres Bewerbungsverfahren für die Schulen, die ihre strategischen Partnerschaften auf die Mobilität von Schülern konzentrieren möchten.

Als Reaktion auf die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich der Tatsache, dass das Europäische Solidaritätskorps in den Jugendgremien des Rates diskutiert wird, möchte die Kommission klarstellen, dass die Wahl der Gremien des Rates nicht bei der Kommission, sondern beim Vorsitz des Rates liegt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Tibor Navracsics
Mitglied der Kommission
Frans Timmermanns
Erster Vizepräsident