Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Der Bundesrat begrüßt, dass die Belastung der unter starkem Wettbewerbsdruck stehenden energieintensiven Unternehmen durch die EEG-Umlage begrenzt und berechenbar gemacht wird.

2. Zu Artikel 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2 EEG)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Anlagendefinition in § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG präzisiert werden kann.

Diese Regelung wird in der Praxis dadurch umgangen, dass Betreiber insbesondere auch Biogasanlagen zur Erzeugung einer bestimmten Energieleistung in möglichst viele Einzelkomponenten aufteilen. Die Splittung ermöglicht zwar die maximale Vergütung, hat aber ökologisch negative Begleiterscheinungen (größere Transportentfernungen für Biomasse und Gärsubstrat, höhere Emissionen, höherer Flächenverbrauch). Gleichzeitig werden die Stromverbraucher mit einer ungerechtfertigt hohen EEG-Umlage belastet.