Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit Schreiben vom 3. September 2018 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mit:

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung bittet, sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee einzusetzen und bei der Festsetzung der jährlichen Gesamtfangmengen neben den wissenschaftlichen Empfehlungen auch die Interessen der Erzeuger, der Freizeitfischerei und die sozio-ökonomischen Aspekte zu berücksichtigen.

Gleichzeitig ersucht der Bundesrat die Bundesregierung, zusammen mit den betroffenen Küstenländern ein langfristiges Konzept zum Erhalt einer lebensfähigen Kutter- und Küstenfischerei zu entwickeln und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Prämierung der zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen bietet, und dafür auf europäischer Ebene die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Die Bundesregierung hat sich bei der letzten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik mit Nachdruck für die Verankerung des Nachhaltigkeitsziels eingesetzt. Sie achtet bei den jährlichen Beschlüssen über die Gesamtfangmengen (TAC) darauf, dass diese auf einem Niveau festgelegt werden, das den maximalen Dauerertrag ermöglicht. Dies gilt auch für den Dorschbestand in der westlichen Ostsee. Die von den EU-Fischereiministern beschlossene Kürzung des TACs für diesen Bestand um 56% in den Jahren 2017 und 2018 trägt sowohl den wissenschaftlichen Empfehlungen als auch den sozioökonomischen Aspekten gebührend Rechnung und steht im Einklang mit dem seit Mitte 2016 geltenden Mehrjahresplan für die Ostsee. In diesem wurde auf Druck der Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die Förderung von Stilllegungsmaßnahmen durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) verankert.

Neben der Quotenkürzung haben die EU-Fischereiminister die Einführung einer Schonzeit während der Laichzeit des Dorsches im Februar und März sowie die Beschränkung der Freizeitfischerei durch die Festlegung einer Tageshöchstfangmenge ("Baglimit") beschlossen, um eine rasche Erholung des Bestandes zu ermöglichen. Nach der jüngsten Bestandsanalyse des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) vom Mai 2018 ist diese inzwischen erfolgt.

Abstimmungen und Gespräche der Bundesregierung mit den Küstenländern und dem Fischereisektor über den Erhalt einer lebensfähigen Kutter- und Küstenfischerei finden permanent statt. In diesem Rahmen werden fortlaufend Konzepte und Vorgehensweisen gemeinsam entwickelt und auf den Weg gebracht. Darüber hinaus erörtert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in jährlichen Besprechungen mit den Küstenländern spezielle Problemstellungen und entwickelt Konzepte für die längerfristige Perspektive des Sektors.

Im Vorfeld der jährlichen Verhandlungen über die Gesamtfangmengen in der Ostsee hat das BMEL 2017 und 2018 außerdem die Küstenländer und den Sektor zu sog. Runden Tischen eingeladen, um Maßnahmen zur Abfederung der starken Quotenkürzungen beim Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee zu beraten. Ergebnis dieser Beratungen war die Einführung von Maßnahmen zur zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen.

Im Rahmen des EMFF sind in erster Linie die Länder für die Strukturpolitik und damit auch für die Kofinanzierung von Maßnahmen nach dem EMFF zuständig. Das BMEL stellt daneben Kofinanzierungsmittel für bestimmte Maßnahmen der Länder, insbesondere auch für befristete Stilllegungen zur Verfügung. Diese Förderung soll anlassbedingt im angemessenen Rahmen auch weiter fortgeführt werden. Auch im operationellen Programm des EMFF ist die Förderung der Kutter-und Küstenfischerei vorgesehen. Im Übrigen werden die Förderrichtlinien des Bundes und das Operationelle Programm eng mit den zuständigen Ländern abgestimmt.

Derzeit wird der Entwurf der Verordnung über den EMFF für die Förderperiode 2021-2027 in Brüssel verhandelt. Bereits Ende Juni 2018 hat das BMEL die Beratungen mit den Ländern, Ressorts und Verbänden über die Abstimmung der deutschen Position aufgenommen. Das BMEL wird weiterhin im Rahmen der Verhandlungen zum EMFF nach 2020 eng mit den Ländern zusammen arbeiten und sich mit diesen konzeptionell abstimmen. Das besondere Augenmerk wird dabei auch auf der Zukunftsperspektive für die kleinen Familienbetriebe der Kutter- und Küstenfischerei liegen.

Siehe Drucksache 486/16(B) HTML PDF