Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 30. August 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, zu dem Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - BR-Drucksache 428/07 (PDF) - einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen - BR-Drucksache 428/07 (PDF) - (Beschluss).

Nach Einschätzung der Bundesregierung bedarf das Gesetz jedenfalls wegen der nach Artikel 4 d.E. als § 12 Abs. 1 Satz 3 neu in die Verordnung über das Genehmigungsverfahren einzufügenden Regelung, wonach die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, öffentlich bekannt zu machen ist, jedoch der Zustimmung des Bundesrates nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 6 des Grundgesetzes. Es handelt sich dabei um eine neue Regelung des Verwaltungsverfahrens, auf die der in § 73 BImSchG angeordnete Ausschluss abweichenden Landesrechts Anwendung findet.

Eine Gegenzeichnung des Gesetzes ist deshalb derzeit nicht möglich, da die Zustimmung des Bundesrates aussteht.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziere