Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.