Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.