Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung - COM (2017) 249 final

Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, 22. September 2017
Parlamentarischer Staatssekretär

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, zu dem im Betreff genannten Vorschlag die Bundesregierung aufzufordern, die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Bundesregierung liegen die Voraussetzungen des § 5 Abs 2 Satz 1 EUZBLG nicht vor. Daher kann eine maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates durch die Bundesregierung nicht erfolgen.

Mit dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates soll die Verfügbarkeit qualitativer und quantitativer Daten zum Werdegang von Personen nach ihrem Hochschul- oder Berufsbildungsabschluss in Europa verbessert werden. Primäres Ziel des Vorschlags ist es, bestehenden Missverhältnissen zwischen Kompetenzangebot und Kompetenznachfrage auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Damit soll die Werdegang-Nachverfolgung den Übergang von Absolventinnen und Absolventen der Hochschul- und Berufsbildung in den Arbeitsmarkt verbessern, um letztlich hierdurch Arbeitsmarkt und Wachstum zu stärken. Diese Ziele der Beschäftigungspolitik zählen zu den Gesetzgebungskompetenzen des Bundes. Entsprechend dieser Ziele sollen Daten einerseits zu Aspekten der Hochschul- und der beruflichen Bildung und andererseits zu Aspekten der dem Abschluss folgenden Beschäftigung gesammelt werden. Bereits diese Aufteilung der zu sammelnden Daten zeigt, dass der vorliegende Vorschlag nicht schwerpunktmäßig in die Gesetzgebungskompetenzen der Länder fällt. Diese Einschätzung wird dadurch verstärkt, dass der Vorschlag sich auf Absolventen der Hochschul- sowie der Berufsbildung gleichermaßen bezieht und die somit auch umfasste betriebliche Berufsbildung in den Kompetenzbereich des Bundes fällt.

Unbeschadet der Rechtsauffassung der Bundesregierung möchte ich Ihnen jedoch versichern, dass mir an einer kooperativen und sachorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sehr gelegen ist.

Ich sage deshalb zu, dass bei den Verhandlungen zum Ratsempfehlungsvorschlag eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgen wird. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder auch in diesem Fall eine einvernehmliche Verständigung in der Sache finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel