Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Bangladesch

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. April 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Bangladesch

Das Europäische Parlament,

A. besorgt über wiederholte Bombenangriffe auf wichtige Oppositionspolitiker, Gruppen religiöser Minderheiten, Journalisten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere über die beiden jüngsten Granatenangriffe auf zwei prominente Oppositionspolitiker: am 21. August 2004 auf Sheikh Hasina, Vorsitzende der Awami-Liga und ehemalige Ministerpräsidentin, und am 27. Januar 2005 auf den ehemaligen Finanzminister Shah Mohammad Kibria, der ermordet wurde;

B. besorgt über jüngste politische Entwicklungen in Bangladesch, wo die Gefahr des Fundamentalismus offenbar zunimmt und wo schlechte Staatsführung, Korruption und Vetternwirtschaft die Rechtsstaatlichkeit einschließlich in der Verfassung vorgesehener Garantien zum Schutz der Grundrechte in Bangladesch untergraben,

C. besorgt darüber, dass es der Regierung von Bangladesch nur begrenzt gelungen ist, Ausbrüche von Gewalt einzudämmen, und dass die Bedrohungen durch extremistische Gruppen anhalten; in Kenntnis der Tatsache, dass in ländlichen Gegenden weiterhin paramilitärische Gruppen - in manchen Fällen mit der Unterstützung kommunaler Behörden - tätig sind,

D. besorgt darüber, dass religiöse Minderheiten einschließlich der Hindus, aber auch gemäßigte muslimische Gruppen sowie Frauenrechtsorganisationen in den letzten Jahren Opfer einer Reihe gewaltsamer Anschläge und von Einschüchterungen geworden sind,

E. in der Erkenntnis, dass das sich daraus ergebende Klima der Angst durch Machtmissbrauch seitens der muslimischfundamentalistischen Regierungsparteien entstanden ist,

F. in der Erwägung, dass Bangladesch zwar einige Fortschritte in sozioökonomischen Bereichen wie Gesundheit, Gesundheitswesen, Bildung, Stärkung der Stellung der Frau, Familienplanung und Selbstversorgung mit Lebensmitteln gemacht hat, dass es jedoch bei der Verbesserung der allgemeinen Staatsführung und bei der Förderung der Menschenrechte einen Rückstand aufweist, dessen Überwindung die sozioökonomischen Fortschritte für die Bevölkerung noch weiter ankurbeln könnte;

G. besorgt über die Tatsache, dass es der Regierung von Bangladesch bisher nicht gelungen ist, diejenigen, die diese Anschläge verüben, vor Gericht zu bringen, und über den allgemeinen Verfall von Recht und Ordnung in Bangladesch im Laufe des letzten Jahres; jedoch in Kenntnis der Tatsache, dass die Regierung von Bangladesch am_22. Februar 2005 zwei muslimischen kriminellen Vereinigungen die Betätigung verboten und ihre Vermögenswerte eingefroren hat,

H. unter Hinweis darauf, dass das Kooperationsabkommen zwischen der EG und Bangladesch auf der Achtung der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze basiert und dass die Verletzung von Artikel 1 einen Verstoß darstellt, durch den die Fortführung des Abkommens in Frage gestellt werden kann,

L in der Erwägung, dass die Kommission gewährleisten muss, dass die Lage der Menschenrechte in Bangladesch überwacht und das Parlament darüber auf dem Laufenden gehalten wird,

J. unter Hinweis darauf, dass Bangladesch als Staat, der sowohl dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte als auch dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe angehört, völkerrechtliche Verpflichtungen hat, aber noch keine Gesetze zur Umsetzung verabschiedet hat,

1 ABI. L 118 vom 27.4.2001, S. 48.