Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 3 (Anlage (zu § 1), Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG)

In Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 (zu § 1), Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

"Sobald nachgewiesen ist, dass diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen."

Begründung:

Die Formulierungsänderung dient der Klarstellung, dass für die Bewertung der im Unterabschnitt 2 gelisteten Projekte (Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können) die gleichen Kriterien verwandt werden, die für die Aufnahme der bereits im Vordringlichen Bedarf aufgeführten Projekte benutzt wurden. Dies geht aus der bisherigen Formulierung ("übliche Kriterien") nicht ausreichend hervor.