Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes

C(2017) 3580 final

Brüssel, 30.5.2017

Frau Malu DREYER
Präsidentin des Bundesrats
Leipziger Straße 3-4
D -10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (COM (2016) 543 final).

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für den Vorschlag und nimmt seine Bedenken im Hinblick auf die Ziele und die Finanzierung des Vorschlags sowie seinen Genehmigungszeitpunkt zur Kenntnis. Gerne ergreift die Kommission die Gelegenheit, mehrere Aspekte ihres Vorschlags klarzustellen, und hofft, mit ihren Ausführungen die Bedenken des Bundesrats ausräumen zu können.

In Bezug auf die Ziele des Europäischen Jahres des Kulturerbes möchte die Kommission darauf hinweisen, dass in ihrem Vorschlag im Einklang mit dem in den Verträgen vorgesehenen Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung mehrere spezifische über die Kulturpolitik hinausgehende Ziele enthalten sind. Diese Ziele beziehen sich auf verschiedene Politikbereiche wie Bildung, sozialen Zusammenhalt, Umwelt, Tourismus, regionale Entwicklung, die digitale Agenda, Forschung und Innovation, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Meerespolitik und Kommunikation.

In Bezug auf das Gesamtkonzept des Jahres und den Stellenwert, den die wirtschaftlichen und sonstigen sekundären Aspekte des kulturellen Erbes einnehmen, möchte die Kommission hervorheben, dass der Beitrag des europäischen Kulturerbes zu Wirtschaft und Gesellschaft nur eines der drei Ziele ist. Der Vorschlag soll auch zur Förderung der Rolle des europäischen Kulturerbes als Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs beitragen. Das Jahr wird europäischen Bürgern die Möglichkeit bieten, mithilfe einer umfassenderen und gemeinsamen Interpretation der Vergangenheit ein besseres Verständnis der Gegenwart zu erlangen und europäische Spitzenleistungen in diesem Sektor zu fördern. Der Vorschlag soll außerdem den Eigenwert des Kulturerbes weiter steigern, indem seine Erhaltung und sein Schutz sowie seine Anerkennung durch eine breitere Öffentlichkeit gefördert werden, u.a. über Maßnahmen zur Publikumsentwicklung und Bildungsmaßnahmen im Bereich Kulturerbe.

Was das Erreichen der größtmöglichen Publikumswirkung betrifft, so teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates und möchte betonen, dass gesonderte Mittel für Kommunikation und Sensibilisierungskampagnen zur Verfügung gestellt werden.

In Bezug auf die Finanzierung weist die Kommission darauf hin, dass in ihrem Vorschlag auch eine Unterstützung des Europäischen Jahres durch andere Programme und Politiken der EU im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen undfinanziellen Bestimmungen vorgesehen ist.

Die Kommission ist zuversichtlich, dass eine rasche Einigung erzielt werden kann und hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten. Sie sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen,

Mit vorzüglicher Hochachtung

Frans Timmermans Tibor Navracsics
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission