Berichtigung
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 19. September 2012 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Die übersandte Verordnung enthält eine offenbare Unrichtigkeit in der Eingangsformel. Es wurde versehentlich die letzte Änderung des Stammgesetzes (WPO) in Bezug genommen. Korrekt hätte die letzte Gesetzesänderung genannt werden müssen, mit der konkret die Ermächtigungsgrundlagen § 8a Absatz 3 und § 13b Satz 3 WPO geändert wurden.

Das Bundeskanzleramt hat darum gebeten, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren. Die korrekte Austauschseite liegt bei.

(Austauschseite)

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Vom ...

Auf Grund des § 8a Absatz 3 und des § 13b Satz 3 der Wirtschaftsprüferordnung, die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 80 des Gesetzes vom 3. September 2007 (BGBl. I S. 2178) geändert worden sind, und unter Berücksichtigung des Artikels 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2009 (BGBl. I S. 1263) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

3. § 9 wird wie folgt geändert: