Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank und zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18L Sitzung am 16. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 015/5681 - den der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.