Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/9631 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG) - Drucksachen 016/9038, 016/9080 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.