Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG)

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.