Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09

Europäische Kommission Brüssel, den 21. Oktober 2009
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
ich danke Ihnen für den am 10. Juli 2009 übermittelten Beitrag des deutschen Bundesrates zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (KOM (2009) 175).

Da die Kommission großen Wert darauf legt, die Meinung der nationalen Parlamente zu erfahren, um den politischen Willensbildungsprozess zu verbessern möchten wir Ihnen für Ihre Stellungnahme herzlich danken. Ich füge die Antwort der Kommission bei und hoffe, dass sie einen wertvollen Beitrag zu Ihrer eigenen Debatte leisten kann.

Ich freue mich darauf, unseren politischen Dialog in der Zukunft weiter zu vertiefen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Europäische Kommission Brüssel, Oktober 2009

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates
KOM (2009) 175 - Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Die Europäische Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Grünbuch über die Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 (KOM (2009) 175 endg.).

Da sich die Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 044/2001 noch in der Vorbereitungsphase befindet und die Kommission eine umfassende öffentliche Anhörung eingeleitet hat, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Bisher hat die Kommission mehr als 100 Beiträge aus den Mitgliedstaaten, von nationalen und regionalen Behörden, Drittländern, internationalen Organisationen und interessierten Kreisen erhalten. Die Kommission wird diese Beiträge sorgfältig analysieren, um die künftige Überprüfung vorzubereiten.

Zu den vom Bundesrat angesprochenen Punkten: