Antrag aller Länder
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser - Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen -

Punkt 22 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung wie folgt zu fassen:

Begründung

Die finanzielle Lage der Krankenhäuser spitzt sich mehr und mehr zu. Die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bedingen weitere Mehrkosten, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht getragen werden können.

Die Krankenhäuser müssen daher dringend finanziell bessergestellt werden.

Durch das GKV-WSG haben die Krankenhäuser einen Beitrag zur finanziellen Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Seit 2007 wurden ihnen 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden.

Nach Beendigung der Konvergenzphase auf Länderebene Ende 2009 muss eine Anschlussgesetzgebung zur schrittweisen Angleichung der Landesbasisfallwerte an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert eingeleitet werden. Ziel ist dass künftig im gesamten Bundesgebiet gleiche Preise für gleiche Krankenhausleistungen erhoben werden.

Als eine Maßnahme muss dieser "Sanierungsbeitrag" abgeschafft werden. Eine weitere Erhebung ist den Krankenhäusern aufgrund ihrer gestiegenen Kosten nicht zumutbar.

Auch muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Personalkostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung zu berücksichtigen. Wird den Krankenhäusern diese Möglichkeit nicht eröffnet, ist ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern, und hier vor allem in der Pflege, zu befürchten der letztlich die Patientenversorgung beeinträchtigt.

Die Krankenhäuser haben durch die seit 1993 bestehende Budgetdeckelung und die Spargesetze der letzten Jahre einen erheblichen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet. Jetzt geht es darum, den Krankenhäusern die finanziellen Mittel kurz- und mittelfristig zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherstellung einer stationären Versorgung auf hohem Niveau benötigt werden."