Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.