Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport
(2014 bis 2017)

Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Beauftragten des Bundesrates zur ständigen Teilnahme (Liste A) für die Expertengruppe der Kommission "Good Governance" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatsministerium des Innern (Tarifbeschäftigter Andreas Schumann).

*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 7. November 2014, Drucksache 445/14(B) HTML PDF