Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland
(31. Mai - 1. Juni 2010)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310826 - vom 1. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. Juni 2010 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (31. Mai - 1. Juni 2010)

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EU sich weiterhin um eine Vertiefung und Fortentwicklung ihrer Beziehungen zu Russland bemüht, was sich in ihrer Verpflichtung zeigt, sich nachdrücklich um die Aushandlung eines neuen Rahmenabkommens für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland zu bemühen,

B. in der Erwägung, dass die EU und Russland, das Mitglied des UN-Sicherheitsrates ist, gemeinsam Verantwortung für die Erhaltung der weltweiten Stabilität tragen, sowie in der Erwägung, dass eine engere Zusammenarbeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand Europas von besonderer Bedeutung sind,

C. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin allergrößte Bedeutung für eine Fortentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten hat,

D. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die EU mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und sich diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützen,

E. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland ihre stetig wachsende gegenseitige Abhängigkeit beweisen, die gemeinsame Anstrengungen und ein gemeinsames Engagement erforderlich macht, um ein dauerhaftes Wachstum sicherzustellen,

F. in der Erwägung, dass sich Russland als Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtstaatlichkeit zu schützen und zu fördern sowie die Souveränität seiner europäischen Nachbarn zu achten, und in der Erwägung, dass die Beziehungen EU-Russland in den vergangenen Jahren von einer Reihe erheblicher Herausforderungen gekennzeichnet sind, insbesondere in Bezug auf die Besorgnis über Demokratie und Menschenrechte in Russland,

G. unter Hinweis darauf, dass der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) wesentlich zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland beitragen würde, sofern Russland verbindlich zusagt, die WTO-Auflagen und -Verpflichtungen in vollem Umfang einzuhalten und umzusetzen, und dem Abschluss eines weit reichenden, umfassenden Abkommens über die wirtschaftliche Integration auf der Grundlage echter Gegenseitigkeit zwischen den beiden Partnern den Weg ebnen würde, und in der Erwägung, dass Russland am 1. Januar 2010 eine Zollunion mit Kasachstan und Belarus eingerichtet hat,

H. in der Erwägung, dass die Unterzeichnung des neuen Vertrags über die Verminderung strategischer Waffen (START) zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten vom 8. April 2010 und die Annäherung in Bezug auf die Nichtverbreitung von Atomwaffen und das Iran-Problem, den Nahost-Friedensprozess sowie Afghanistan und Pakistan einen Beweis für das verbesserte Klima des Dialogs mit Russland bei bestimmten Aspekten der Außen- und Sicherheitsbeziehungen darstellt,

I. in der Erwägung, dass es klare und objektive Kriterien für die Einführung einer Regelung zur Visafreiheit gibt, und in der Erwägung, dass europäische und russische Bürger ein legitimes Interesse daran haben, dass ihnen das Recht auf freien Personenverkehr sowohl in ihren Ländern als auch über die Grenzen hinweg gewährt wird,