Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 27. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/9790 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 016/9690 - unverändert angenommen


Fristablauf: 18.07.08
Initiativgesetz des Bundestages