Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.