Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts

Punkt 58 der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

Für den Fall, dass die Ziffer 12 der Ausschussempfehlung in BR-Drucksache 447/1/13 keine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat folgendes beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das vorhandene Instrumentarium zur Abbildung von Investitionskosten während der Regulierungsperiode bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung. Im Zuge des vorliegenden Verordnungsgebungsverfahrens sind konkrete Vorschläge unterbreitet worden, jedoch ist teilweise noch Erörterungsbedarf geltend gemacht worden. Es ist daher erforderlich, dass die Bundesregierung unter Berücksichtigung der vorgelegten Lösungen möglichst bald Änderungsvorschläge unterbreitet, die zu einer raschen Behebung der vorhandenen Unzulänglichkeiten führen.