Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates - Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote - Antrag des Landes Hessen - Punkt 101 der 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Der Bundesrat empfiehlt, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 3

In Nummer 3 wird im dritten Unterpunkt nach dem Wort "Hersteller" das Wort "mit" eingefügt.

Zu Nummer 4 - neu -

Es wird folgende neue Nummer 4 angefügt:

"4. Bei den Finanzierungsmodalitäten der Nachrüstung ist zu unterscheiden zwischen Nachrüstungen manipulierter Fahrzeuge und freiwilligen Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Bei der Kostentragung für eine Nachrüstung ist zu unterscheiden zwischen manipulierten Fahrzeugen, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, und Fahrzeugen, die den Vorschriften entsprechen, aber noch nicht die Abgasnorm erfüllen, um nicht unter ein Fahrverbot zu fallen. Für die freiwillige Nachrüstung der letztgenannten Fahrzeuge sollten Anreize geschaffen werden, damit sich Halter zu einer Umrüstung entschließen. Ebenso sollen Fahrzeughersteller animiert werden, einen freiwilligen Beitrag zu den Umrüstkosten zu leisten. Dazu kann ein Förderprogramm des Bundes beitragen.