Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken
(Risikobegrenzungsgesetz)

Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf.

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.