Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze
(EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/12590 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) - Drucksache 18/11926 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nach Nummer 14 wird folgende Nummer 14a eingefügt:

"14a. In § 302 Absatz 7 wird die Angabe "2017" durch die Angabe "2020" ersetzt."

2. Nach Nummer 16 wird folgende Nummer 16a eingefügt:

"16a. In § 313 Absatz 8 wird die Angabe "2017" durch die Angabe "2020" ersetzt."

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 156/17 (PDF)