Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011

836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat sieht bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Prüfungsbedarf, ob die Erreichung dieses Ziels in den Planungen sichergestellt ist.

Im Interesse einer Stärkung bewährter Instrumente zur Förderung sinnvoller privater Investitionen hält der Bundesrat eine bedarfsgerechte Aufstockung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für sachgerecht. Außerdem besteht Prüfungsbedarf bei der Frage, ob die geplante zeitliche Verteilung der Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 angemessen ist.

Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass ungeachtet einer im Einzelfall möglicherweise sinnvollen neuen Schwerpunktsetzung bei gemeinsamen Finanzierungen, eine zu starke Aufsplitterung auf kleinteilige Fördermaßnahmen grundsätzlich unterbleiben sollte.

Mit Blick auf die mittelfristigen Perspektiven für bestehende Maßnahmen zur Investitionsförderung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Frage nach einer möglichen Verlängerung der Investitionszulage - wie sie auch von Vertretern der Bundesregierung bereits aufgeworfen wurde - im Interesse einer Stärkung der Wirtschaftskraft in den neuen Ländern der Erörterung bedarf.