Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 6/2002 und (EG) Nr. 040/94 , mit der dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle Wirkung verliehen wird (KOM (2005) 0689 - C6-0058/2006 - 2005/0274(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM (2005) 0689)1,
- gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0058/2006),
- gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0167/2006),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.