Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 23a der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen
(Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz - VorstOG)

zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.