Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS-Gesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/12914 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) - Drucksache 016/12594 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 175/09 (PDF)