Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013
(HBeglG 2013)

900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012

Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 ( 221 Absatz 1 SGB V) und Nummer 3 Buchstabe b ( 271 Absatz 2 Satz 4 SGB V)

Artikel 3 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Die geplante einmalige Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds im Jahre 2013 um 2 Milliarden Euro wird gestrichen. Die derzeit im Gesundheitsfonds enthaltenen solidarisch beziehungsweise aus Steuermitteln erbrachten Finanzmittel sind angesichts der konjunkturellen Einnahmerisiken und der allein aufgrund der demographischen Entwicklung wieder zu erwartenden steigenden Leistungsausgaben dringend notwendig, um eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es für die Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, den Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung künftig verlässlich und in einer zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung angemessenen Höhe zu leisten.

Die aktuell gute Finanzausstattung des Gesundheitsfonds darf nicht zu einer Konsolidierung des Bundeshaushalts zu Lasten der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung führen. Sowohl die Mittel des Gesundheitsfonds als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen der Krankenkassen müssen vielmehr den Versicherten zu Gute kommen.