Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassu ngsklagengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.