Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)

Der Bundesrat hat seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.