Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
(UMAG)

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.