Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 813. Sitzung am 8. Juli 2005 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.