Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung gemäß der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - COM (2014) 617 final

928. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2014

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Vor allem unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist insbesondere die Gewinnung von Kraftstoffen aus so genanntem Teersand problematisch. Verfahren zur Kraftstoffgewinnung aus diesem Sand werden hauptsächlich von Ländern außerhalb der EU betrieben und zeichnen sich durch eine gegenüber herkömmlicher Kraftstoffproduktion erheblich erhöhte Klimaschädlichkeit aus. Zusätzlich ist dieses Herstellungsverfahren energieintensiv und hat erhebliche schädliche Auswirkungen unter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzaspekten. Aus klimaschutzpolitischer Sicht ist die Verwendung einer gewichteten Lebenszyklustreibhausgasintensität nicht zielführend im Hinblick darauf, effektive Anreize zur Minderung der Treibhausgasemissionen bei der Förderung, Gewinnung und Herstellung von Kraftstoffen zu schaffen.

Die Verwendung einer gewichteten Lebenszyklustreibhausgasintensität führt beispielsweise für Ottokraftstoff unabhängig von der eingesetzten Rohstoffquelle und des Verfahrens zur Verwendung des gleichen Wertes in der Berechnungsformel, obwohl die Lebenszyklustreibhausgasintensität von 93,2 g CO₂äq/MJ (für Ottokraftstoff aus konventionellem Rohöl) bis hin zu 172 g CO₂äq/MJ (für Ottokraftstoff aus verflüssigter Kohle) je Einheit reicht.

Im Vorschlag für die Richtlinie werden keine Verfahrensregelungen zum Nachweis von Emissionsminderungen in Drittstaaten oder zur Frage der Anerkennung von Emissionsminderungen aus anderen Mitgliedstaaten getroffen. Klimaschutz als globales Anliegen erfordert, dass bei Maßnahmen zur Emissionsminderung im Lebenszyklus auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden müssen, die außerhalb des europäischen Binnenmarktes entstehen. Durch geeignete Mechanismen ist sicherzustellen, dass keine Möglichkeit zur Doppelanrechnung besteht.

B