Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
(2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12124 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG) - Drucksache 18/11612 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 063/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

,Artikel 2a
Änderung des Transsexuellengesetzes

§ 3 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1978) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Beteiligter des Verfahrens ist nur der Antragsteller oder die Antragstellerin."

2. Absatz 3 wird aufgehoben.`