Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2018

Bundesministerium Bundesministerium der Justiz und des Innern, für Bau für Verbraucherschutz und Heimat
Berlin, 18. September 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung) sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Prävention) und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG (Maßnahmen zum Zwecke der Eigensicherung) erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zu unterrichten.

Anliegend übersenden wir den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht nebst tabellarischer Anlage für das Jahr 2018. *

Mit vorzüglicher Hochachtung (Christine Lambrecht) (Horst Seehofer)

* wird als Bundestags-Drucksache 19/13435 verteilt