Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur energetischen Sanierung sowie zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens

Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 28.

Mai 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage mit Begründung beigefügten Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (Zweites Mietrechtsänderungsgesetz - 2. MietRÄndG)* mit dem Antrag zuzuleiten, seine Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ferner beschlossen, dem Bundesrat den als weitere Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur energetischen Sanierung sowie zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlagen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelica Schwall-Düren

Entschließung des Bundesrates zur energetischen Sanierung sowie zur Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Förderprogramm der KfW Bankengruppe "Altersgerecht Umbauen" als Förderung mit Investitionskostenzuschuss wieder einzuführen und im Zuschuss- als auch im Darlehensbereich angemessen auszustatten. In Umsetzung der UN-BRK ist das Programm so auszugestalten, dass Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit künftig insgesamt umfasst werden.

Darüber hinaus erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung der Kredit- und Zuschussprogramme der KfW für die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Die Förderung über die Einnahmen des Energie- und Klimafonds haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Zusätzlich verweist der Bundesrat darauf, dass auch weitere, haushaltsunabhängige Förderinstrumente notwendig sind, um die angestrebte Sanierungsquote von ca. 3% pro Jahr zu erreichen.

Begründung:

In Deutschland sind derzeit nicht genügend ausreichende altersgerechte und barrierefreie Wohnungen vorhanden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bestehen und den Anforderungen der UN-BRK zu entsprechen. So sind aktuell nur etwas mehr als 1 % der Wohnungen in Deutschland insgesamt und rd. 5 % der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, barrierearm bzw. barrierefrei. Damit fehlen in Deutschland etwa 2,5 Millionen barrierefreie bzw. barrierearme Wohnungen.

Um die freie Wahl des Wohnortes für Menschen mit einer Beeinträchtigung tatsächlich zu verwirklichen, bedarf es jedoch - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention - einer ausreichenden Zahl an Angeboten jenseits von Heimen. Auch angesichts der demographischen Veränderungen sind altersgerechtes und barrierefreies Bauen und Wohnen daher zentrale Anliegen der Quartiersentwicklung in den Kommunen.

Um einen Anreiz für die notwendigen Investitionen zu setzen, ist eine staatliche Förderung für Alters- und Behindertengerechte Umbaumaßnahmen auf Bundesebene über einen längeren Zeitraum unverzichtbar. Das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" der KfW Bankengruppe ist hierfür ein geeignetes Instrument - aufgrund der Streichungen der entsprechenden Bundesmittel mit dem Haushalt 2012 kann es derzeit als reine Darlehensförderung diesen Zweck jedoch nicht erfüllen. Der Bundesrat fordert den Bund daher auf, die Förderung durch Bundesmittel als Zuschussförderung umgehend wieder aufzunehmen und die Bedingungen so zu gestalten, dass von ihm ein entsprechender Impuls zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention ausgehen kann.

Deutschland hat sich international verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten, um den Anstieg der globalen Temperatur um mehr als 2 °C zu verhindern. Rund 40 Prozent der Endenergie wird in Gebäuden verbraucht und trägt damit zu ca. 30% des bundesdeutschen Ausstoßes an Klimagasen bei. Die Klimaziele können daher nur erreicht werden, wenn der Gebäudebestand klimaneutral wird.

Dazu muss der Energieverbrauch drastisch verringert werden.

Damit dieses Ziel mit der notwendigen Dynamik verfolgt werden kann, ohne soziale Schieflagen zu erzeugen, ist eine auskömmliche Förderung für die Energiewende im Gebäudebereich dringend notwendig. So können die Klimaschutzziele erreicht, die positiven Arbeitsmarkteffekte und sonstige ökonomischen Potenziale erschlossen und die Sozialverträglichkeit gesichert werden. Um alle Zielgruppen erreichen zu können, ist ein multimodaler Förderansatz erforderlich.