Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
(Arbeitsgruppe der Kommission "Frühkindliche Bildung und Betreuung")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Arbeitsgruppe der Kommission "Frühkindliche Bildung und Betreuung" ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen. Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die/der Beauftragte und ihr/e Stellvertreter/in nicht gleichzeitig an Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.