Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 220. Sitzung am 7. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/12899 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist - Drucksache 016/12236 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 073/09 (PDF)