Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist

Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.