Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12607 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen - Drucksache 18/12086 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Initiativgesetz des Bundestages