Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.

874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Finanzausschuss (Fz), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

[Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Stilllegungsbeihilfen sind nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags bis zum 1. Oktober 2014 befristet. Zudem müssen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f des Verordnungsvorschlags die Stilllegungsbeihilfen abnehmende Tendenz aufweisen, wobei die Reduzierung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von 15 Monaten nicht weniger als 33 Prozent der im ersten 15-Monats-Zeitraum des Stilllegungsplans vorgesehenen Beihilfe betragen darf.

Würden die vorstehenden Regelungen des Verordnungsvorschlags wirksam, so wäre der im Jahr 2007 gemeinsam vom Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Gewerkschaft und der RAG AG gefundene Kompromiss zum sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau im Jahr 2018, so wie er einschließlich der für das Jahr 2012 vorgesehenen Revisionsmöglichkeit im Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 niedergelegt ist, nicht mehr umsetzbar.

Dessen Kerninhalte:

sind von besonderer Bedeutung.

Hierzu muss vor allem der im Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 3086) fixierte Finanz- und Zeitrahmen eingehalten werden, um soziale, strukturelle und fiskalische Friktionen auszuschließen.]