Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/5855 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.